top of page

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen

1. Hinweis
Die nachfolgenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen sind branchenüblich. Die Erteilung eines Auftrags schliesst die Anerkennung der nachstehenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen durch den Besteller ein.

2. Preis-, Zahlungs- und Zeitangaben
Alle Zeitangaben und offerierten Preise basieren auf einer normalen Verschmutzung. Die Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten und wird jeweils separat ausgewiesen.

2.1 Bei einem Mehraufwand oder Minderaufwand verrechnen wir die effektiv entstandenen Arbeitsaufwände.

2.2 Zahlungsfristen: Bei Aufträgen mit einem Volumen von bis zu CHF 10'000.00 wird der gesamte Betrag zu Arbeitsbeginn in Rechnung gestellt (Zahlungsfrist 30 Tage). Bei grösseren Aufträgen verrechnen wir 70 % Akonto (Zahlungsfrist 14 Tage), der Restbetrag ist bei Projektabschluss fällig (Zahlungsfrist 30 Tage).

3. Starke Verschmutzung
In der Offertenangabe wird eine normale Verschmutzung berücksichtigt. Die Entfernung von starken und harten Ablagerungen wird nach Absprache mit dem Kunden nach Aufwand verrechnet. Arbeitsverzögerungen und Bergungskosten, die durch defekte Rohre oder nicht ordnungsgemäss verlegte Leitungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.1 Wasser und Strom werden bauseits zur Verfügung gestellt. Kosten von Wasserbezügen ab Hydranten werden weiterverrechnet.

4. Mechanische Fräsarbeiten
Stark angerostete, verkalkte oder defekte sowie schadhaft verlegte Leitungen werden ohne unsere Verantwortung ausgebohrt. Die Draintec AG lehnt in solchen Fällen jede Haftung bei Rohrbeschädigungen und deren Folgen ab.

5. Spülen
Um dem Auftraggeber eine Garantie für die Spülarbeiten und die Ausführung unserer Arbeit gewährleisten zu können, müssen die für die Reinigung notwendigen Putzstutzen oder Kontrollschächte vorhanden sein. Die Spüldüse muss gegen das Gefälle eingeführt werden können, sodass der eigentliche Spülvorgang beim Zurückziehen der Spülwerkzeuge erfolgt. Bei Neubauten, bei denen eine Schlussspülung ausgeführt wird, gewähren wir nur eine Garantie, wenn dieselben Leitungen mit Kanal-TV kontrolliert werden können. Einsätze mit Spezialdüsen werden separat verrechnet. Stark angerostete, defekte oder schadhaft verlegte Leitungen werden ohne unsere Verantwortung gespült. Die Draintec AG lehnt in solchen Fällen jede Haftung und deren Folgen ab.

5.1 Bei Arbeiten, die einen Saugwagen erfordern, garantieren wir eine fachgerechte Ausführung sowie eine gesetzeskonforme Entsorgung des Sauggutes.

5.3 Um die Leitungen und Abläufe fachgerecht reinigen zu können, müssen bei den Reinigungsarbeiten alle Räume, Keller und Parkplätze frei und zugänglich sein.

6. Garantiebestimmungen Inliner- und Sprayliner-Verfahren
Die Draintec AG bietet auf Rohrsanierungen mit dem Inliner- und Sprayliner-Verfahren eine 10-jährige Garantie.

7. Arbeits- und Überzeit
In den Offertenangaben sind Einrichtungs- und Abräumkosten standardmässig als Pauschale enthalten. Im Ausnahmefall kann jedoch effektiv abgerechnet werden. Sollte es aus unvorhergesehenen Gründen zu einer Überzeit kommen, wird diese nachträglich effektiv verrechnet. Minimale Arbeitszeiten werden mit mindestens einer Stunde berechnet.

7.1 SUVA-Vorschriften zwingen uns, gewisse Arbeiten zu zweit auszuführen.

8. Reklamationen
Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich erfolgen, ansonsten gilt die Leistung als angenommen. Die verrechneten Leistungen sind dann zu bezahlen.

9. Haftpflicht
Die Draintec AG hat bei der Allianz Versicherungsgesellschaft eine auf den gesetzlichen Haftpflicht- und Versicherungsbedingungen beruhende Versicherung abgeschlossen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist am Sitz der Draintec AG.

bottom of page